Überblick meldepflichtige
Kinderkrankheiten
Hat das Kind eine der hier angeführten Erkrankungen besteht in Kindergarten/Schule darüber Meldepflicht.
Dies bedeutet, dass die Institution zum Schutz anderer Kinder und deren (mitunter schwangeren) Eltern anonymisiert darüber informiert, dass ein oder mehrere solche (in der Regel sehr ansteckende/r Fälle/Fall) vorliegen/vorliegt.
- Grippale
Infekte
- Magen-
und Darminfekte
Virale
Darminfektionen (z.B. mit Rotaviren, Adenoviren oder Noroviren) - Bindehautentzündung
- Hand-Mund-Fuß-Krankheit
- Keuchhusten
- Scharlach
- Feuchtblattern
– Windpocken
- Masern sind schon bei Verdacht meldepflichtig
- Mumps ist schon
bei Verdacht meldepflichtig
- Röteln
- Covid-19 nicht mehr meldepflichtig, wäre jedoch im Sinne gegenseitiger Wertschätzung sinnvoll ebenfalls anzugeben.
Aus Rücksicht den anderen Kindern und
schwangeren Müttern gegenüber ersuchen wir speziell bei sehr ansteckenden
Krankheiten schon bei Verdacht um SOFORTIGE Nachricht.
З
поваги до інших дітей і вагітних матерів, ми просимо НЕГАЙНО повідомляти,
особливо у випадку дуже заразних захворювань
Bleiben
Sie gesund! / Залишатися здоровим!